Infos und Termine

Liebe Interessent:innen,

 

neben Präsenzterminen in meiner Augsburger Praxis biete ich für Jugendliche  und Erwachsene auch Online-Termine an.

 

Zum ersten Kennenlernen kann ich Ihnen einen kostenlosen, 30-minütigen Online-Schnuppertermin zum Kennenlernen und zur Klärung Ihres Anliegens anbieten. Hier geht's zur Terminbuchung: 

Dauer 

Eine traumasensible systemische Therapie oder IFS-Therapie (Internal Family Systems) erstreckt sich über mehrere Sitzungen, je nach Anliegen auch über längere Zeiträume. Sie eignet sich sowohl zur Bearbeitung tief verwurzelter Verletzungen und wiederkehrender Muster oder als auch zur Bewältigung akuter Krisen.

 

Kostenloses Online-Schnuppergespräch: bis zu 30 Minuten, zum Kennenlernen und zur Klärung Ihres Anliegens.

Erstgespräch: 90–120 Minuten

Systemische Therapie und Beratung / Coaching: 60-90 Min. 

IFS-Therapiesitzung: 90 Minuten

Kinder- & Jugendsitzungen: 45 oder 60 Minuten (je nach Alter)

Paartherapie-Sitzungen: 90–120 Minuten

Selbstzahlerleistung / Privatversicherung

Bitte beachten Sie, dass meine Leistungen Selbstzahlerleistungen sind und nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Manche Privat- oder Zusatzversicherungen erstatten jedoch anteilig die Kosten. Klären Sie dies bitte vorab mit Ihrem Versicherer. Die Rechnung ist unabhängig von einer Kostenübernahme in voller Höhe zu begleichen.

Honorar & Rechnungsstellung

Mein Honorar wird nach Zeitaufwand berechnet. Der aktuelle Stundensatz (Stand: 01.09.2024) beträgt 93,40 € für 60 Minuten. Längere oder kürzere Sitzungen werden entsprechend gestaffelt berechnet. Sie erhalten eine (Heilpraktiker-)Rechnung, die per Überweisung beglichen wird.

 

Für Online-Sitzungen ist die Zahlung mindestens 72 Stunden vor dem Termin per Vorabüberweisung erforderlich. Bei der Terminbuchung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung bzw. einen Zahlungslink.

 

Stornierung bis 24 Stunden vorher: kostenfrei

Kurzfristige Absagen (< 24 Stunden): voller Stundensatz (außer mit ärztlichem Attest)

Terminabsagen & Ausfallhonorar

Patient:innen-Info

a) Heilpraktiker*innen für Psychotherapie dürfen weder verschreibungspflichtige 
Medikamente verordnen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.


b) Der Patient/die Patientin wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung eine ärztliche 
Therapie nicht ersetzen kann. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der 
Therapeut/die Therapeutin dies dem Patienten/der Patientin unverzüglich mitteilen.


c) Der Patient/die Patientin wird darüber aufgeklärt, dass Psychotherapie keine körperliche 
Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt. Bei diesbezüglichen Beschwerden sind 
Patient*innen aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes/einer Ärztin zu begeben.

d) Heilpraktiker*innen für Psychotherapie nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. 
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der 
Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. 

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